Finanzierung
Unsere Einrichtung ist gemäss dem Gesetz für soziale Einrichtungen des Kantons Luzern SEG anerkannt. Unsere Leistungen, die Qualität unserer Angebote, die Aufsicht und Finanzierung sind in einem Leistungsauftrag geregelt.
Mit dem Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung ZiSG des Kantons Luzern besteht eine Leistungsvereinbarung für die Begleitete Besuchstage BBT. Auch mit dem Kanton Obwalden besteht eine Leistungsvereinbarung für die Begleiteten Besuchstage BBT.
Die Angebote der ambulanten Hilfen in Familien werden im Kanton Luzern im Rahmen des SEG (Gesetz über soziale Einrichtungen) finanziert. Im Kanton Nidwalden sind diese Leistungen im Rahmen des Betreuungsgesetzes des Kantons Nidwalden anerkannt.
Im Kanton Schwyz sind unsere stationären und ambulanten Angebote im Rahmen des Gesetzes über soziale Einrichtungen finanzierbar.
Spenden und Gönnerbeiträge sind uns eine wichtige finanzielle Stütze. Die Vergütungen der Gemeinden und Kantone für die aufgenommenen Kinder oder für unsere Unterstützung direkt in den Familien zu Hause decken nicht alle Aufwendungen. Die Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz übernimmt mit Hilfe von Spendengeldern und Gönnerbeiträgen die Fehlbeträge für die einzelnen Einsätze und Hilfen.